§ 1 Allgemeines
(1) Unsere Lieferungen und sonstigen Leistungen erfolgen gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen.
(3) Einbeziehung und Auslegung dieser Geschäftsbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Käufer selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN Kaufrechts (CISG) wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
(4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder Bestandteile dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
(5) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der für unseren Firmensitz zuständige Gerichtsort. Wir sind auch berechtigt vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Käufers zuständig ist.
§ 2 Vertragsabschluss und Leistungsumfang
(1) Unsere Vertragsangebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Versendung der Ware nachkommen. Mündliche Nebenabreden werden nur durch schriftliche Bestätigung wirksam.
(2) Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung maßgebend.
(3) Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Verzug ist, ruht unsere Lieferpflicht.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise gelten sofern nichts anderes vereinbart ist ab Werk ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportkosten zzgl. der nach den geltenden gesetzlichen Regelungen anfallenden Mehrwertsteuer.
(2) Tritt zwischen dem Vertragsschluss und dem Liefertermin eine wesentliche Änderungen von Kostenfaktoren ein, insbes. Löhne, Kosten für Vormaterial, Energie oder Fracht, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluss der Kostenfaktoren in angemessenem Umfang angepasst werden.
(3) Berücksichtigen wir Änderungswünsche des Käufern, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Käufern in Rechnung gestellt.
(4) Unsere Rechnungen sind, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, ab Zugang ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig.
(5) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 9 % Punkten über dem jeweils geltenden Basiszins fällig.
(6) Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir unbeschadet der sonstigen Rechte befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für aus-stehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
§ 4 Aufrechnung und Zurückhaltung
Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 5 Versand
Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers. Wir sind bemüht, Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung – gehen zu Lasten des Käufers.
§ 6 Lieferfrist
Die Angabe eines Lieferzeitpunktes gilt als unverbindlich, erfolgt nach bestem Wissen und verlängert sich angemessen, wenn der Käufer seinerseits erforderliche und vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Das Gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streiks und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, zum Beispiel Lieferverzögerungen eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- und Energiemangel, etc. Auch vom Käufer veranlasste Änderungen der gelieferten Ware führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Überschreiten daraus resultierende Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
§ 7 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer auf den Käufer über.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen den Käufern und uns erfüllt sind.
(2) Der Käufer ist zur Sicherungsübereignung oder Verwendung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt er hiermit bereits an uns ab. Der Käufer ist berechtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen.
(3) Wird die Ware des Käufers be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Käufer erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der von uns gelieferten Ware entspricht, wobei die Rechnungswerte der von uns gelieferten Ware maßgeblich sind.
(4) Zugriff seitens Dritter auf die uns gehörende Ware oder Forderung ist vom Käufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(5) Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehenden Sicherheiten die bestehenden Forderungen nachhaltig um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
§ 9 Mängelansprüche
(1) Liegt für beide Vertragsparteien ein Handelsgeschäft vor, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die Anzeige so gilt die Ware als genehmigt. Für angearbeitetes Material besteht kein Reklamationsanspruch es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die § 377ff HGB.
(2) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Käufern rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir – unter Ausschluss der Rechte des Käufern von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen – zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir auf Grund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns für jeden Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
(3) Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr seit Lieferung der Ware.
§ 10 Schadensersatz
(1) Wir haften unbeschadet der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie Arglist unsererseits, unserer gesetzlicher Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
(2) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Stand: Januar 2020